Es freut uns, dass du dich für ein Angebot der Huskystuff GmbH interessierst. Mit dem gegenseitigen Einverständnis entsteht zwischen dir (nachfolgend auch „der Kunde“ oder „Teilnehmer“ genannt) und der Huskystuff GmbH (Veranstalter) ein Vertrag. Wir bitten dich deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

  1. Vertrag
    Verträge können schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich mit dem Veranstalter vorgenommen werden. Durch seine Anmeldung anerkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und dem Veranstalter. Der Veranstalter darf für die Durchführung des Events Unterverträge mit Partnern und Drittanbietern abschliessen.
  2. Vertragsgegenstand
    Der Veranstalter verpflichtet sich, bei dem gewünschten Event die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in der Offerte anbietet. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
  3. Vertragsabschluss
    Mit der Entgegennahme des schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Einverständnisses kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Huskystuff GmbH zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für den Kunden sowie den Veranstalter wirksam.
  4. Preise
    Die Preise für den Event sind aus dem vereinbarten Budget ersichtlich. Sie verstehen sich in Schweizer Franken. Preisänderungen sind vorbehalten, insbesondere bei Leistungen von Partnern und Drittanbietern.
  5. Zahlungsbedingungen
    Der Kunde erhält eine Rechnung mit Einzahlungsschein und Zahlungstermin. In bestimmten Fällen kann eine Anzahlung vereinbart werden. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Annullationsbestimmungen beim Kunden eingefordert.
  6. Annullationsbestimmungen und Auftragsänderung durch den Kunden
    Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss mittels eingeschriebenem Brief unter Beilage bereits erhaltener Dokumente (Tickets, schriftliche Bestätigungen, Detailprogramme etc.) erfolgen. Erst bei Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig.
    Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt:
    Bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn 25%
    29 – 15 Tage vor Aktivitätsbeginn 50%
    14 – 0 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%
    Wenn der Anlass nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht erscheint, bezahlt er 100% des vereinbarten Preises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Beginnt der Anlass später oder endet er früher, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
    Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden bis 30 Tage vor deren Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Person erhoben. Erfolgt die Umbuchung der Aktivität später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Annullationsbestimmungen in Kraft.
  7. Stellen einer Ersatzgruppe
    Falls der Kunde nicht an einem Event teilnehmen kann, akzeptiert der Veranstalter eine Ersatzgruppe, welche die Aktivität unter den gleichen Bedingungen vom Kunden übernimmt. Die Ersatzgruppe muss frühzeitig mitgeteilt werden, und es dürfen der Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Der Kunde haftet in jedem Fall persönlich für die Bezahlung des Arrangements inklusive Gebühren.
  8. Annullation oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Anlassbeginn
    Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der offerierte Mindestpreis anwendbar. Ansonsten kann der Veranstalter den Anlass kurzfristig annullieren. In diesem Falle werden dem Kunden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen gutgeschrieben.
    Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Annullationsbestimmungen in Kraft.
    Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
    Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.
  9. Programmänderung oder Abbruch des Anlasses nach Vertragsabschluss
    Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
  10. Abbruch des Anlasses durch den Kunden
    Bricht ein Kunde den Anlass vorzeitig ab oder verlässt er ihn verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.
  11. Teilnahmebedingungen
    Eine gute Gesundheit ist bei allen Anlässen Voraussetzung. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einem Anlass unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist nicht erlaubt.
    Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Guides und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn vom Anlass auszuschliessen. Bei Ausschluss gelten die Annullationsbestimmungen.
  12. Versicherung
    Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
  13. Beanstandungen
    Beanstandungen oder allfällig erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Er wird aber bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während des Anlasses verfallen sämtliche Ansprüche.
  14. Haftung
    Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung des Anlasses, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten.
    Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.
    Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte.
    Der Veranstalter haftet in jedem Fall nur bis zur Höhe des bezahlten Preises und nur für den unmittelbaren Schaden.
    Bei Pauschalreisen ist die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
    Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind.
    Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt.
    Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitätsveranstalter.
    Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.
    Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.
    Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
  15. Bilder / Videos
    Wer an einem Anlass des Veranstalters teil nimmt, erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Bilder und Videos, welche während dem Anlass aufgenommen werden, durch den Veranstalter und deren Partner veröffentlicht und zu kommerziellen Zwecken weiterverwendet werden dürfen.
  16. Datenschutz
    Der Kunde stimmt der Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Veranstalter, die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung benötigt werden, zu. Kundendaten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte zu Werbezwecken findet nicht statt.
    Weitere Informationen unter www.huskystuff.ch/datenschutzerklarung/
  17. Anwendbares Recht
    Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen oder Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.
  18. Gerichtsstand
    Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Wildhaus-Alt St. Johann.